Bei einem Zero Bond handelt es sich um Anleihen, die keinerlei laufende Zinserträge einbringen. Aus diesem Grunde werden diese Papiere auch oftmals als Nullcouponanleihen beschrieben. Die Differenz zwischen dem Betrag, der bei Fälligkeit gezahlt wird und dem Kaufpreis der Anleihe stellt in der Regel die Verzinsung dar. In den meisten Fällen werden Zero Bonds mit einem sehr hohen Abschlag herausgegeben, der auch Disagio genannte wird, vom Nennwert ausgegeben, dieser wird bis zum Ende der Laufzeit zu 100% zurückgezahlt. Bei reinen Nullcouponanleihen wird der Nennwert festgelegt, zu dem das jeweilige Wertpapier nach Ablauf fällig wird, daraus wird der Abgabekurs sowie die Abzinsung ermittelt. Eine Aufzinsungsanleihe wird im Allgemeinen zu einem festgelegten Ausgabekurs angegeben, der jeweilige Nennwert ergibt sich hier durch die Verzinsung. Bei einer Nullcouponanleihe kommt es zum Zinseszinseffekt, da die Zinsen einbehalten werden und immer wieder mit verzinst werden. Dieser Effekt führt aber dazu, dass der Kurs der Wertpapiere im Vergleich zur normalen klassischen Form sehr stark auf Schwankungen reagiert im Sinne des Marktzinssatzes. Dieser Kurs ist allerdings nur relevant, wenn das Wertpapier gehandelt, oder noch vor Fälligkeit verkauft werden soll. Der Zinssatz des Zero Bonds wird zu Beginn der Laufzeit festgelegt, aus diesem Grund sind Nullcouponanleihen sehr attraktiv, vor allem während der Hochzinsphasen. Da die Laufzeiten der Zero Bonds in der Regel sehr lange sind, sollte immer auf die Bonität des Emittenten geachtet werden, ein positives Rating zum Zeitpunkt des Erwerbs gilt in der Regel nicht automatisch für die volle Laufzeit. Der Kapitalbetrag des Zero Bonds ergibt sich aus dem Abzug des Kaufpreises vom Auszahlungsbetrag oder dem Verkaufsbetrag. Der Kapitalbetrag unterliegt zum Verkaufs- oder Fälligkeitszeitpunkt der Abgeltungssteuer, sofern hier kein Freistellungsantrag gestellt wurde.
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