Bei Termingeld handelt es sich um Geldanlagen, die für einen bestimmten Zeitraum angelegt werden. Das Termingeld unterscheidet sich in zwei verschiedenen Varianten. Zum einen gibt es das
Festgeld. Das Festgeldkonto hat immer eine feste Laufzeit und am Ende dieser Laufzeit kann das Guthaben entweder prolongiert, also verlängert werden oder als Sichteinlage weitergeführt werden. Bei einer Prolongation gilt in der Regel immer der aktuelle Zinssatz. Die Zinsen werden zum Ende der jeweiligen Laufzeit gutgeschrieben. Zum anderen gibt es Kündigungsgelder, diese haben eine festgelegte Kündigungsfrist. Über das angelegte Geld kann man hierbei erst nach der Kündigungsfrist oder einer Kündigung verfügen. Der Zinssatz ist beim Kündigungsgeld variabel, sofern beim Abschluss nichts anderes festgelegt wurde. Die Zinsen werden nach der Fälligkeit oder der Kündigung gutgeschrieben. Eine vorzeitige Verfügung über das Guthaben ist bei einem Termingeld nicht möglich, man kann aber die Einlagen beleihen. Es finden sich jedoch Banken, die aus Kulanz eine vorzeitige Verfügung zulassen gegen eine Zahlung der Vorschusszinsen. Kommt es am Ende der Laufzeit zu einer Nichtverfügung der Termingeldeinlage, werden diese zum aktuellen Zinssatz prolongiert, oder zu einer Sichteinlage. In den letzten Jahren ist die Bedeutung von Termingeld und ebenso der Kündigungsgelder stark zurückgegangen, denn die Termingelder unterliegen der Mindestreservepflicht. Für Banken (in der EU) ergibt sich im direkten Vergleich zu Sichteinlagen eine bessere Disponierbarkeit sowie eine bessere Verwendung für eine
Kreditvergabe.
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