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Ob die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl eine Leistung zahlt, oder nicht, ist immer abhängig von dem Versicherungsvertrag. Oft ist der Fahrraddiebstahl nur als eine Zusatzoption zu dem Vertrag der Hausratversicherung möglich. Bei einem Einschluss der Deckungsvariante wird der Fahrraddiebstahl gedeckt sein können. Allerdings zahlen die Versicherungsgesellschaften nicht den Neupreis des Fahrrads, sondern den aktuellen Wert, der nach der Abnutzung errechnet werden wird. Wenn das Fahrrad gestohlen worden ist, muss auch die Polizei darüber informiert worden sein, sodass dieses als die Vorgabe gilt, wenn eine Leistung bezogen werden soll. Wo das Fahrrad entwendet wird, iist meist unwichtig. Es kann aus dem eigenen Garten, Keller sein, aber auch am Bahnhof oder vor dem Supermarkt. Dass das Fahrrad mit einem Schloss gegen den Diebstahl aber gesichert war, ist ebenso eine Bedingung, die erfüllt sein muss, damit die Versicherung eine Leistung zahlen kann.