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Unter einer Einlagenfinanzierung versteht man in der Regel die Form einer Finanzierung für Unternehmen oder Gesellschaften etc., bei der die Eigentümer oder Gründer Mittel in Form von Sachwerten, Geld oder Rechten zugeführt bekommt. Durch diese Mittel kann dann, das Eigenkapital oder eine Basis gegründet werden, oder eine vorhandene Geschäftsform gestärkt werden. In diesem Sinne ist die Einlagenfinanzierung ein sehr wichtiger Bestandteil der Eigenfinanzierung für das Unternehmen. Um die Eigenfinanzierung gestalten zu können mit realen Mitteln hängt neben der Finanzierungskapazität der Einrichtung oder der Gründer auch von der gewählten Rechtsform der Einrichtung ab. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, bei dem der Inhaber die notwendigen Einlagen wie Geld, Sachgüter und immateriellen Güter alleine mitbringt, hat er zum einen den Vorteil, dass er hier jederzeit neue Einlagen mit einbringen kann und auch Entnahmen für private Zwecke tätigen kann. Der Nachteil bei dieser Rechtsform ist, dass die Mittelzuführung über Privateinlagen nur begrenzt möglich ist. Handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bringt die Gesellschaft bei der Gründung alle notwendigen Einlagen mit. Hier können dann weitere Einlagen nur über einen bestimmten Beschluss über die jeweilige Gesellschaftsversammlung getätigt werden. Alle Gesellschafter sind gleichermaßen an den Verlusten sowie Gewinnen beteiligt. Bei einer offenen Handelsgesellschaft bringen auch die Gesellschafter alle notwendigen Einlagen bei Gründung mit. Der unkonkrete Gegenwert der allgemeinen Einlagen wird auf ein Kapitalkonto ausgewiesen. Falls es im Vertrag nicht anders geregelt wurde, wird dieser Betrag mit 4% p.a. Verzinst. Alle weiteren Einlagen, die zugeführt werden, können die Berechnungsgrundlagen der Anteile für alle am Gewinn verändern und sind deshalb sehr problematisch. Handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, bringen die Gesellschafter die Einlagen bei der Gründung auf. Diese werden in Form von Aktien übernommen, hierbei kann es sich sowohl um Stückaktien mit ausgewiesenen Anteilen am Grundkapital handeln oder um eine Nennbetragsaktie mit einem Nennwert von mindestens 1,00 Euro. Bei dieser Form der Einlagenfinanzierung können sich sehr viele Gesellschafter an der Aktiengesellschaft beteiligen, da die Mindesthöhe der Einlagen sehr gering ist. Der abstrakte Gegenwert der Einlagen stellt das Grundkapital der Gesellschaft dar, er muss aber mindestens einen Betrag von 50.000 Euro vorweisen. Eine AG, die an der Börse beteiligt ist, hat hier im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass sie durch die Ausgaben für neue Aktien wieder neue Mittel aufbringen kann, die somit auch wieder zu Erhöhungen des Eigenkapitals führen.