Für eine Baufinanzierung ist es immer von Vorteil, wenn der
Kreditnehmer Eigenkapital mit in den Kaufpreis einbringen kann. Sehr häufig kann das über einen Bausparvertrag erreicht werden. Dieser ist gezielt auf ein Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie ausgerichtet. Aber nicht nur alleine die Ansparsumme kann den Kaufpreis der Immobilie verringern, nein, mit de Bausparvertrag kann der Nutzer auch noch weitere Vorteile genießen. Zum einen vergeben die Kassen, bei denen der Vertrag abgeschlossen worden ist, sehr solide Zinssätze, sodass ein Gewinn erreicht werden kann. Dazu können aber auch der Staat und auch der Arbeitgeber den Betrag noch aufstocken. Vom Staat kann der Bausparvertragsinhaber die Wohnungsbauprämie nutzen. Dieses ist eine Zulage, die genutzt werden kann, wenn pro Jahr ein bestimmter Einkommensbetrag (25600€ Alleinstehender, 51200€ Verheiratete) nicht erreicht wird. Die Zulage beträgt 8,8% auf die Summe, die in den Vertrag eingezahlt worden ist, bis zu einer Höchstgrenze von 512€, bei Verheirateten dementsprechend 1024€. Der Bausparvertrag muss über die Laufzeit von mindestens 7 Jahren bestehen bleiben, damit die Förderung, die einmal pro Jahr beantragt werden muss, nicht wieder zurückgegeben werden muss.
Der Arbeitgeber kann über die vermögenswirksamen Leistungen auch einen Teil dazu beitragen, dass der Bausparvertrag aufgestockt wird. Je nach Arbeitsvertrag kann die Zulage beansprucht werden. Wie hoch sie ist, wer sie bekommen kann, dieses ist sehr variabel.
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