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Eine Diskussion zum Thema "Widerruf von Krediten, unzulässige Bearbeitungsgebühren, Rückabwicklung" im Forum "Finanzierung, Kredite, Darlehen"
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  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    16.02.2012
    Beiträge
    1

    Widerruf von Krediten, unzulässige Bearbeitungsgebühren, Rückabwicklung


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    Hallo,
    ich habe ein Problem mit der Erstellung einer Rechenaufgabe in Excel. Ich möchte gern meinen laufenden Kredit widerrufen und ablösen Um nun bei meiner Bank fundiert argumentieren zu können benötige ich eine Berechnungsformel um den tatsächlichen Ablösebetrag zu ermitteln.

    Ich habe nämlich im Internet recherchiert und bin darauf gestoßen, dass Kreditverträge mit Ratenversicherung lt. BGH Koppelgeschäfte darstellen und bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung jederzeit widerrufen werden können. Außerdem ist die Erhebung von Bearbeitungsgebühren gemäß verschiedener OLG-Urteile ebenfalls nicht rechtens.

    Aus diesem Grund werde ich meinen Kredit zum 15.04.2012 der Bank gegenüber widerrufen. Weil ich der Meinung bin, dass die Bank mir sicherlich Probleme machen wird, möchte ich vorbereitet sein und brauche Hilfe.
    Ich habe mich in dieser Angelegenheit auch bereits an meine Anwältin gewandt, diese kennt aber die Berechnungsformel auch nicht. Sie meinte ich solle mir (aus Kostengründen) die Formel besorgen und ihr das Ergebnis mitteilen.

    Aufgabenstellung:
    Berechnung der, für einen Kredit, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlten Zinsen.

    Kreditbetrag netto: 14.000,00 €
    Ratenversicherung: 1.228,06 €
    Kreditbetrag brutto: 15.228,06 €
    Bearbeitungsgebühr: 532,98 € (wird in Rückzahlungsrate eingerechnet)
    Sollzinssatz: 7,11 % p.a.
    Effektivzins: 8,49 % p.a.
    Anzahl der Raten: 84
    Monatsrate: 238,69 €

    Erste Rate am: 31.07.2011


    Der Kredit soll am 15.04.2012 komplett abgelöst werden.

    Frage: Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Zinsen der bis zum Ablösedatum zu zahlen ist? Wie hoch ist der Gesamtzinsanteil, der auf die Ratenversicherung anfällt?

    Kann mir jemand eine Formel geben mit der ich das in Excel selbst berechnen kann?

    Vielen Dank vorab.
    Gruß
    maze40

  2. #2
    Unregistriert
    Gast

    Rückführungsansprüche gegenüber der TARGOBANK


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    Hallo Maze,

    mach Dir nicht die Mühe an die TARGOBANK zu schreiben, sie werden alles ablehnen. Nimm Dir einen Anwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht, der wird alle Ansprüche für Dich durchsetzen, ansonsten hast Du keine Chance.

    Gruß Thailer

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