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Eine Diskussion zum Thema "Bürgschaft für Freund" im Forum "Finanzierung, Kredite, Darlehen"
Anzeigen Hallo liebe Forums-Mitglieder, aus meinem guten Freundschaftskreis hat mich jemand gefragt, ob ich für ihn eine Ausfallsbürgschaft machen würde. ...
  1. #1
    Sascha
    Gast

    Bürgschaft für Freund


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    Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    aus meinem guten Freundschaftskreis hat mich jemand gefragt, ob ich für ihn eine Ausfallsbürgschaft machen würde. Er ist selbstständig und betreibt eine Gaststätte, einen eigenen Kredit, den er zurzeit dringend benötigt, bekommt er von der Bank nicht ohne einen Bürgen. Wenn ich ja sagen würde ab wann hafte ich und wie sieht das im Normalfall aus, muss ich dann den Kredit tilgen oder die Raten zahlen? Welche Risiken können hier entstehen für meine eigene finanzielle Situation, könnte ich dann noch einen eigenen Kredit aufnehmen, wenn ich in Not komme?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Sascha

  2. #2
    Andreas
    Gast

    Bürgschaft für Freund

    Hallo Sascha,
    mit einer Ausfallsbürgschaft übernimmt der Bürge das gesamte Risiko des Darlehens, dass bedeutet im Härtefall haftet dieser mit seinem gesamten Eigenvermögen, bis das Darlehen auf den letzten Euro ausgeglichen ist. Die eigene Bonität leidet unter dieser Situation erheblich und man bekommt in der Regel keinen eigenen Kredit, da die Bank alle Belastungen und Auslagen, sowie die Zahlungen der Bürgschaft zur eigenen Bonität hinzurechnet. Dies wird auch der Fall sein, wenn man die Kosten als Bürge nicht zahlen muss, für die Bank zählt hier nur der Fakt, dass der Schuldner seinen Zahlungen nicht nachkommen kann.
    Ob man nun zusagt, sollte sehr gut überlegt werden, denn wenn die Bank schon einen Bürgen hinzuzieht, sieht es mit der Bonität des Freundes nicht rosig aus.

    Alles Gute
    Andreas

  3. #3
    Daniel
    Gast

    Bürgschaft für Freund

    Hallo Sascha,
    eine Ausfallsbürgschaft sollte sehr gut überlegt werden und man sollte sich schon sicher sein, dass der Kreditnehmer, auch wenn er ein guter Freund ist, eine gewisse finanzielle Sicherheit hat. Sollte der Fall eintreten und der Freund kann seinen Ratenzahlungen nicht nachkommen, so wird hier der Bürge zahlungspflichtig, bis das gesamte Darlehen getilgt ist. Für eigen finanzielle Planungen ist dann, sofern man kein Eigenkapital oder Sparanlagen hat, kein Platz mehr. Auch wenn es sich um einen guten Freund handelt, muss man hier eigene Prioritäten setzen.

    Alles Gute
    Daniel

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.01.2012
    Beiträge
    3
    hängt davon ab wie gut der freund jetzt ist. ist es ein guter freund und hat ne gute bonität, ist die übernahme der bürgschaft ehrensache.
    Servus

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.04.2012
    Beiträge
    6

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    Hallo Sascha,

    falls du die Bürgschaftserklärung für deinen Freund unterschreibst haftest du als Bürge nur für den endgültigen Ausfall. Das bedeutet, dass du für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht Erlangen kann.

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