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Eine Diskussion zum Thema "Wie berechnen sich die beiträge?" im Forum "Versicherungen"
Anzeigen Hallo. Momentan beziehe ich ALG II und habe einen Job in der sogenannten gLeitzone (600 bis 700 Euro Gehalt)seit ...
  1. #1
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    Frage Wie berechnen sich die beiträge?


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    Hallo.

    Momentan beziehe ich ALG II und habe einen Job in der sogenannten gLeitzone (600 bis 700 Euro Gehalt)seit februar. Das heißt im Moment werden die Krankenkassenbeiträge wohl vom Arbeitgeber gezahlt, vorher immer vom Jobcenter.

    Nun werde ich aber demnächst erben und wäre damit weg von ALG II! Die Krankenkasse würde weiter vom Arbeitgeber gezahlt??
    Was aber wenn ich diesen Job nicht mehr habe, auch kein ALG II mehr weile s ja heißt ich muss vom Erbe leben! dann müßte ich die Krankenkasse selber zahlen, soweit so gut. Aber welchen betrag? Bis ca 850€ sind es um die 145€ sagte mir meine Krankenkasse mal irgendwann. Aber wenn ich mir nun vom Erbe monatlich mehr überweise, wird ja auch der Krankenkassenbeitrag neu berechnet!

    Nun komme ich beim berechnen meiner fiyen Kosten zum Leben ins stolpern. Man weiß was man an Miete hat, an Ausgaben für Lebensmittel und co...aber wie berechne ich nun die Krankenkasse mit rein? Denn je mehr ich mir überweise auf mein Konto, desto höher wird ja der Betrag den ich an die Krankenkase zahlen müßte, da sie soweit ich das verstehe nach dem betrag gehen den ich monatlich aufs Konto bekomme, oder? Also ein kleiner Teufelskreis, denn so kann ich ja nicht planen wieviel ich monatlich zum leben brauche! mal angenommen ich würde 1500€ an fixen kosten haben, dann muss ich mir ja bisschen mehr überweisne da ja die krankenkasse auch noch ihr geld will. also überweise ich mir meientwegen maximal 2000€ (dass kleiner puffer am ende des monats bleibt) und die berechnen aber auch nach den 2000€ oder??

    Müßte ich der Krankenkasse dann jeden Monat Kontoauszüge zeigen was ich mir überwiesen habe? dürfen die das einsehen?

    Hoffe jemand versteh meine Problematik beim berchnen wieviel vom Erbe ich mir mkonatlich überweisen muss!

  2. #2
    Jakob2
    Gast

    Krankenkassenbeiträge und Leben von der Erbschaft

    Hallo tinkawolf,

    wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, kann ich Dich beruhigen - alles halb so schlimm.
    Solange Du arbeitest, bist Du gesetzlich pflichtversichert und musst über die Beiträge die über Dein Gehalt laufen nichts weiter bezahlen.
    Wenn Du keinen Job und auch kein Hartz IV mehr hast, sondern von Deinem Vermögen lebst, bist Du nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Deswegen musst Du Dich in diesem Fall unbedingt rechtzeitig selbst um Krankenversicherungsschutz bemühen. Dabei hast Du die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (zum Beispiel zum Basistarif) oder freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung.
    Wenn Du Dich privat versicherst, ist für die Höhe Deiner Beiträge nur Dein Alter und Gesundheitszustand ausschlaggebend - Einkommen ist völlig egal.
    Entscheidest Du Dich für die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Beiträge nach Deinen Einkünften bemessen. Aber Achtung hier kommt Dein Missverständnis: Einkünfte sind für die Krankenkasse nicht das, was Du Dir monatlich aus dem Vermögen überweist! Nur die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden der Beitragsberechnung zugrunde gelegt - und zwar so, wie Sie in Deinem Steuerbescheid ausgewiesen werden. Also nur Zinsen, Dividenden etc., auf keinen Fall der Kapitalverzehr!!!
    Liegt noch kein Steuerbescheid vor, wird geschätzt. Somit hast Du - wenn Du nicht gerade Millionen geerbt hast - bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau wahrscheinlich gar nicht so hohe Einkünfte. Da kann es gut sein, dass Du Dich auf dem Niveau des Mindestbeitrages bewegst. Was Du Dir monatlich überweist, ist der Kasse egal, deswegen wird sie auch Deine Auszüge nicht angucken wollen, es kommt nur auf den Steuerbescheid an!
    Aber um Sicherheit zu bekommen, frag' Deine Krankenkasse ganz gezielt: Wie hoch ist der Beitrag, wenn ich nicht erwerbstätig bin, bei Ihnen freiwillig gesetzlich versichert werde, von meinem Vermögen lebe und voraussichtlich jährliche Kapitalerträge in Höhe von X habe? Die Kapitalerträge lassen sich auch leicht ausrechnen - einfach den Anlagezinssatz aufs Kapital anwenden. Dabei musst Du natürlich berücksichtigen, dass das Kapital durch Deine monatlichen Entnahmen immer weniger (und damit auch die Zinsen) wird. Diesbezüglich würde ich Dir auch empfehlen, mit Banken über einen Auszahlungsplan zu sprechen: Dabei ist das Geld gewinnbringend angelegt und Dir wird monatlich ein bestimmter Betrag überwiesen.

    Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.

    Viele Grüße

    Jakob2

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    09.03.2011
    Beiträge
    2

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    Hallo.

    Erst mal vielen Dank daß du dich durch mein Chaos gelesen hast

    Okay Erbe gilt als einmaliges Einkommen nenne ich es mal, das was ich mir überweise ist ja kein gehalt sondern eben Vermögensaufbrauch oder so! Momentan habe ich den Job in der GLeitzone, da wird der Arbeitgeber seinen Teil zalen und der andere Teil an Krankenkassenbeitrag wid mir vom Gehalt abgezogen = ich merk nicht wirklich was davo, hehe!

    Nun werde ich aber durch da sErbe nicht mehr ALG II Empfängerin sein, und wenn alles so luft wie geplant ziehe ich Ende des Jahres um! Dann habe ich erst mal keinen JOb. Also wie früh muss man mit der Krankenkasse reden dass man sich eben freiwillig versichern will. denn eine private wird glaube ich teurer!

    Also es gibt Zinsen. ich würde das Geld (bis 80.000€) auf eine art Rentenfond zahlen, der im ersten Jahr 1,3% gibt und im 5. Jahr 3%....Also würde nach 1 Jahr geguckt was noch an Vermögen drauf ist, da gibts dann die 1,3% Zinsen! Die dürfen also die 851€ die die Krankenkasse als Grenze nannte nicht überschreiten, was wenn doch? im 1. Jahr kann es passieren daß ich eventuell an die 900€ Zinsen bekomme, muss ich das dann der Krankenkasse melden oder nicht? Denn es ist ja eine einmalige Zahlung und im 2. Jahr wird es ja wneiger da ich ja eventuell moantlich etwas vom Erbe nehmen muss zum leben.
    Du sagst es wird geschätzt, was genau muss ich denn der Krankenkasse aneben? den Gesammtbetrag den ich geerbt habe? Oder das was ich mir monatli8ch auszahlen? Denn mein Bruder meint seine Krankenkasse hätte im Formular ein Feld in dem man eintragen soll daß man vom Erbe lebt und sich monatlich so und soviel davon nimmt. Kontoauszüge dürfen sie wohl aber keine einsehen.....

    Puh das wird was mit dem timing. Erst mal wenn Erbe da ist von ALG II weg...dann sheen wielange man den Job hat, oder wann man eben umziehen will...dementsprechend der Krankenkasse sagen "Habge jetzt keine Arbeit mehr, ich zahle selber..." Junge Junge

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