Hallo.
Erst mal vielen Dank daß du dich durch mein Chaos gelesen hast
Okay Erbe gilt als einmaliges Einkommen nenne ich es mal, das was ich mir überweise ist ja kein gehalt sondern eben Vermögensaufbrauch oder so! Momentan habe ich den Job in der GLeitzone, da wird der Arbeitgeber seinen Teil zalen und der andere Teil an Krankenkassenbeitrag wid mir vom Gehalt abgezogen = ich merk nicht wirklich was davo, hehe!
Nun werde ich aber durch da sErbe nicht mehr ALG II Empfängerin sein, und wenn alles so luft wie geplant ziehe ich Ende des Jahres um! Dann habe ich erst mal keinen JOb. Also wie früh muss man mit der Krankenkasse reden dass man sich eben freiwillig versichern will. denn eine private wird glaube ich teurer!
Also es gibt Zinsen. ich würde das Geld (bis 80.000€) auf eine art Rentenfond zahlen, der im ersten Jahr 1,3% gibt und im 5. Jahr 3%....Also würde nach 1 Jahr geguckt was noch an Vermögen drauf ist, da gibts dann die 1,3% Zinsen! Die dürfen also die 851€ die die Krankenkasse als Grenze nannte nicht überschreiten, was wenn doch? im 1. Jahr kann es passieren daß ich eventuell an die 900€ Zinsen bekomme, muss ich das dann der Krankenkasse melden oder nicht? Denn es ist ja eine einmalige Zahlung und im 2. Jahr wird es ja wneiger da ich ja eventuell moantlich etwas vom Erbe nehmen muss zum leben.
Du sagst es wird geschätzt, was genau muss ich denn der Krankenkasse aneben? den Gesammtbetrag den ich geerbt habe? Oder das was ich mir monatli8ch auszahlen? Denn mein Bruder meint seine Krankenkasse hätte im Formular ein Feld in dem man eintragen soll daß man vom Erbe lebt und sich monatlich so und soviel davon nimmt. Kontoauszüge dürfen sie wohl aber keine einsehen.....
Puh das wird was mit dem timing. Erst mal wenn Erbe da ist von ALG II weg...dann sheen wielange man den Job hat, oder wann man eben umziehen will...dementsprechend der Krankenkasse sagen "Habge jetzt keine Arbeit mehr, ich zahle selber..." Junge Junge
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