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Spezialfonds sind nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich wie sogenannte Publikumsfonds, sie unterliegen jedoch dem KAGG. Unter einem Spezialfonds versteht man eine sogenannte Anlageklasse, die nicht für den öffentlichen Handel am Kapitalmarkt zulässig ist. Bei Spezialfonds geht es in der Regel um Angebote, die institutionelle Investoren wie Stiftungen, Kirchenverbände, Versicherungsgesellschaften oder vergleichbaren Gruppen vorbehalten sind, diese zeichnen sich im Allgemeinen durch ein besonders hohes Niveau aus. Da in den meisten Fällen nur ein einziger Anleger an diesen Spezialfonds beteiligt ist, lässt er sich sehr leicht an die jeweiligen Investoren Anforderungen anpassen und kann somit sehr rasch auf die jeweiligen Änderungen auf dem Markt reagieren. Aufgrund dieser einzigartigen Eigenschaften liegen die großen Vorteile dieser Spezialfonds hier zugrunde. Das Spezialfondsinvestment ist für den Anleger ein professionelles Asset Management und eine kundenindividuelle Anlagepolitik. Durch einen eng und dicht gegliederten Austausch zwischen Anleger und Management sowie ein gezieltes Reporting, das im Sinne der individuellen Wünsche des jeweiligen Investors ist, trägt es dazu bei, dass das Interesse des Anlegers maximal gewährleistet ist. Auch kommt es hierbei zu einer stark flexiblen Ertragssteuerung.

Die Fondsanteile können im Sinne des Spezialfonds ergänzt werden, oder vorzeitig zur Rückgabe kommen. Auch bei den jeweils auszuführenden Ausschüttungen kommt diese spezielle Flexibilität zum Einsatz. Diese Ausschüttungen können entweder nach individuellen Vereinbarungen oder auf Absprache erfolgen. Es ist aber auch möglich diese Ausschüttungen zu festen jährlichen Terminen zu erhalten, diese sind bei Vertragsabschluss festzulegen. Eine gut abgestimmte Anlagestrategie erleichtert zudem die Cashflow-Steuerung. Spezialfonds unterliegen in der Regel genau wie Publikumsfonds dem Investmentgesetz, wie auch der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein weiterer lukrativer Vorteil bei Spezialfonds ist es, das hier die Regelungen weniger streng ausfallen. Das Volumen der Spezialfonds beträgt in der Regel 10 Mio. und geht noch weit über diese Summe hinaus. Natürlich unterliegen Spezialfonds einer Reihe von Sicherheitsvorkehrungen. Hierzu zählen eine Kontrolle durch die Depotbank sowie unabhängige Wirtschaftsprüfer, eine Diversifikation des jeweiligen Vermögens und auch eine lückenlose Einsichtnahme der Halbjahresberichte, auch durch einen jährlich geprüften Rechenschaftsbericht wird diese Kontrolle sichergestellt.


Nach der deutschen Regelung dürfen an einem Spezialfonds nicht mehr als insgesamt 30 Anleger beteiligt sein. Im Normalfall ist aber nur ein einziger Anleger an den Spezialfonds beteiligt. In den meisten Fällen handelt es sich bei Anlegern der Spezialfonds um institutionelle Anleger, die in der Regel individuelle Anlageziele verfolgen. Spezialfonds werden in den meisten Fällen für einen oder mehrere maximal aber bis 100 Investoren konzipiert, hierbei gibt es aus steuerlichen Gründen keine größeren Gruppen. Spezialfonds sind effiziente Instrumente der Kapitalanlagen und sie bieten wesentliche Vorteile gegenüber alternativen Investitionen oder Anlageformen. Die wesentlichen Vorteile beinhalten Transparenz, Sicherheit, Flexibilität, Bilanzierung, Rationalisierung sowie Steuervorteile. Die einzelnen Kursgewinne, sowie Verluste der einzelnen Anlagen werden innerhalb des Spezialfonds kompensiert. Unter den bestimmten Voraussetzungen ermöglicht der Spezialfonds somit eine Bildung stiller Reserven. Der Anleger erfasst in seiner institutionellen Bilanz nur den jeweiligen Anteilpreis der Fonds und somit nicht die einzelnen Assets des Spezialfonds. In der Regel erhalten Spezialfonds aufgrund der Handelsvolumina Sonderkonditionen bei Wertpapier Transaktionen sowie Bonifikationen, auch weisen sie viel günstigere Kostenstrukturen auf.