Der Pensionsfonds ist eine Einrichtung, ähnlich einer Versicherung, im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge. Der jeweilige Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Pensionsfonds ab, in diesem Vertrag werden alle Leistungen sowie Beitragszahlungen vereinbart und festgelegt. Der Arbeitnehmer hat den vollen Rechtsanspruch auf alle Leistungen, die Gegenstand der Vereinbarung sind. Die Auszahlung des Pensionsfonds erfolgt in einer lebenslangen konstanten Auszahlung im Sinne der Altersrente oder gegebenenfalls eines Auszahlungsplans.
In der Regel trägt der Rentenfond die Pflicht, ein Sicherungsvermögen zu bilden. Dieses Sicherungsvermögen ist mit größter Rentabilität und Sicherheit anzulegen, gleichzeitig sollte Liquidität möglichst gut gewahrt werden. Die angebotenen Anlageformen oder Produkte sollten über eine breite Streuung verfügen. Hierbei finanziert sich der gesamte Rentenfond durch die Kapitaldeckung. Mit einem Pensionsfonds ist im Gegensatz zu einer Rentenkasse in der Regel eine deutlich höhere Rendite möglich. Hierbei gilt aber zu beachten, dass der Rentenfond auch ein sehr viel höheres Risiko mit sich bringt. Fonds unterliegen in der Regel den Schwankungen der
Aktienkurse, somit ist im engeren Sinne lediglich der eingezahlte Betrag als Leistung zu erwarten.
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