Termingeld ist hauptsächlich bekannt unter dem Begriff „
Festgeld“.
Bei diesem
Termingeld handelt es sich um Geldanlagen die für einen bestimmten Zeitraum investiert werden.
Dabei gibt es 2 verschiedene Sub-Arten vom
Termingeld, bzw.
Festgeld.
Als erstes gibt es die
Festgelder die eine feste Laufzeit haben. Am Ende kann dann das
Festgeld nach einer Sichteinlage weitergeführt werden oder aber es wird prongoliert (verlängert).
Dabei wird dann meistens der aktuelle Zinssatz genommen. Die Zinsen werden dann am Ende der Laufzeit gut geschrieben.
Als zweites gibt es noch die
Kündigungsgelder. Diese werden mit einer vorher festgelegten Kündigungsfrist gekündigt. Daher ist es erst möglich, nach der Kündigung der Anlage über das Geld zu Verfügen. Der Zinssatz ist bei den
Kündigungsgeldern veriablen, und die Zinsen werden nach der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Im Vertrag kann der Zinssatz auch genauer geregelt werden.
Eine vorzeitige Kündigung oder Verfügung über das Festgeld ist in der Regel nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Dafür können die gesamten Einlagen beliehen werden.
Aus Kulanz bieten die meisten Banken jedoch an, gegen eine Gebühr, bzw. gegen Vorschusszinsen, über das
Festgeld zu Verfügen.
Die
Festgelder unterliegen in der EU der Mindestreservepflicht. Daneben ist die Bedeutung am Festgeld-Markt stark zurückgegangen. Insbesondere die
Kündigungsgelder sind aufgrund der schwankenden Zinsen stark zurück gegangen.
Aufgrund dessen, das die Finanzen für eine längere Zeit fest an die Bank übergeben werden, ergibt sich für die Bank eine gute Disposition für die
Kreditvergabe.
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