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Bei dem Realkredit handelt es sich um eine spezielle Kreditform, die gegen die Bestellung von Sicherheiten, Grundpfandrechte oder Schiffshypotheken, gewährt wird. Grundpfandrechte teilen sich auf in Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Aktuell werden Realkredite meist mit Grundschulden gesichert, da diese flexibler zu handhaben sind als Hypotheken. Die Grundpfandrechte werden im Grundbuch in Kapitel drei eingetragen, während Schiffshypotheken im Schiffsregister eingetragen werden. Weil der Kreditbetrag in der Regel für den Bau oder Erwerb einer Immobilie oder eines Schiffes verwendet wird liegen die Kreditbeträge meist über 100.000 Euro und die Laufzeit zwischen fünf und 30 Jahren.


Die persönliche Kreditwürdigkeit tritt hinter die Sicherheit zurück

Bei einem Realkredit ist die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zweitrangig, obwohl natürlich vor der Kreditbewilligung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers überprüft werden muss. In der Hauptsache zählt der Wert der hinterlegten Sicherheit. Ein Realkredit darf deshalb nur bis zur Beleihungsgrenze der Immobilie gewährt werden. Die Beleihungsgrenze entspricht 60 % des Beleihungswerts, der den langfristig am Markt erzielbaren Wert der Immobilie darstellt.

Der Zinssatz des Realkredits kann als variabler Zinssatz oder als Festzins vereinbart werden. Die variable Variante ist sinnvoll, wenn das aktuelle Zinsniveau hoch ist und mit sinkenden Zinssätzen gerechnet wird, während bei einem niedrigen Zinsniveau eine möglichst lange Zinsbindung zu prüfen ist. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Kündigung, wenn nicht aus außerordentlichen Gründen erfolgt, das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann


Das Annuitätendarlehen als häufigste Kreditvariante

Für die Tilgung des Realkredits werden drei Varianten angeboten, wobei das Annuitätendarlehen die am häufigsten anzutreffende Variante ist. Beim Annuitätendarlehen zahlt der Kreditnehmer eine Rate, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsteil zusammensetzt. Der durch die Tilgung des Kredits eingesparte Zinsanteil wird der Tilgung zugeschlagen, während die zu zahlende Rate über die vereinbarte Zinslaufzeit konstant bleibt.

Das Tilgungsdarlehen wird mit einem festen Betrag zurückgezahlt. Durch die Reduzierung der Zinsbelastung sinkt die zu zahlende Rate im Laufe der Zeit langsam.

Bei der dritten Variante zahlt der Kreditnehmer nur die fälligen Zinsen, ohne den Kreditbetrag zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt bei Fälligkeit in einer Summe. Diese Variante kann gewählt werden, wenn bei Kreditaufnahme bekannt ist, dass zum Beispiel eine höhere Versicherungssummer zur Auszahlung ansteht.


Realkredite müssen kongruent refinanziert werden

Realkredite werden grundsätzlich von allen Kreditinstituten angeboten, allerdings müssen diese Kredite auch seitens des Kreditinstituts entsprechend refinanziert werden. Hypothekenbanken geben Pfandbriefe zur Refinanzierung der Hypotheken aus und führen ein Register, aus dem hervorgeht, welcher Pfandbrief zu welcher Hypothek gehört.