Im Gegensatz zu einer Hypothek, ist die Grundschuld unabhängig von der Höhe oder dem Bestand der durch sie gesicherten Forderung. Das heißt, die Grundschuld besteht auch dann in voller Höhe weiter, wenn sie komplett zurückgezahlt wurde. Das dient dem Zweck, dass die Grundschuld für weitere
Darlehen bzw.
Kredite verwendet werden kann.
Eine Gefahr besteht in dem Zusammenhang als das der Darlehensgeber eine bestehende Grundschuld als Sicherheit für weitere Forderungen verwendet, obwohl der Kreditnehmer das eigentliche Darlehen längst zurückgezahlt hat. Es kann sogar sein, dass die Forderung aus dem Darlehen an Dritte verkauft wird. Um dies zu vermeiden, sollte unbedingt eine entsprechende Klausel im Kreditvertrag hinterlassen werden.
Lesezeichen