Da es für Genussscheine keine gesetzliche Definition gibt, kommen hier unterschiedliche Formen und Ausprägungen auf. Genussscheine kommen daher mehr einem verzinslichen Wertpapier oder
Aktien nahe. In der Regel sind Genussscheine mit einem Gewinnanspruch verbunden und verbriefen somit Vermögenswerte.
Genussscheine sind in drei verschiedenen Variationen und Arten zu finden wie: Genussscheine mit variabler Ausschüttung, mit fester Ausschüttung oder mit Optionsrecht und Wandelrecht.
Zu beachten ist, dass Genussscheine meist eine Nachrangabrede beinhalten, dies bedeutet für den Genussscheinbesitzer im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der jeweilig betroffenen Gesellschaft, das dieser hier den Gläubigern im Rang nachsteht und somit auch nachrangig befriedigt wird. Im engeren Sinne ist diese Situation meist gleichbedeutend mit einem größeren Verlust.
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