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Auf dem Aktienmarkt gibt es in der Regel viele unzählige Arten von Aktien, die sich durch unterschiedliche Erkennungsmerkmale unterscheiden, hierzu gehört auch die Belegschaftsaktie. Bei dieser Art der Aktie handelt es sich nicht um Aktien, die von jedermann erworben werden können, denn nur Mitarbeiter des jeweiligen Aktienunternehmen können von dieser speziellen Aktie profitieren. Dies bedeutet, dass die Belegschaftsaktie der Firma XY auch nur für Mitarbeiter der Firma XY zulässig sind. Belegschaftsaktien können entweder zu günstigen Kursen erworben werden, oder sie sind mit besonderen Rechten verknüpft, in der Regel verfügen diese speziellen Aktien über eine erhöhte Dividendenzahlung, der Kurs liegt hierbei unter dem jeweiligen aktuellen Börsenkurs. Belegschaftsaktien sind in den meisten Fällen mit einer bestimmten Haltefrist verknüpft, was wiederum bedeutet, dass der Käufer diese erst nach einer bestimmten Frist von circa zwei oder drei Jahren erstmalig wieder verkaufen kann.
Belegschaftsaktien haben zum einen den Vorteil für das Unternehmen, dass die Mitarbeiter in gewisserweise an den Unternehmenszielen beteiligt werden und somit am Erfolg des Unternehmens stärker eingebunden sind. Für den Mitarbeiter stellen Belegschaftsaktien eine Kapitalbeteiligung oder Erfolgsbeteiligung dar, in Krisenzeiten sind sie aber für den Arbeitnehmer mit Risikoerhöhungen verbunden, was wiederum bei schlechter Lage zu erheblichen Störungen des Betriebsklimas führen kann. Der Erwerb oder die Beteiligung an der Belegschaftsaktie bleibt jedem Mitarbeiter des Unternehmens freigestellt.